Was bedeutet die Anerkennung durch die ZLG im Rahmen der MDR?

In Deutschland ist die ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten) für die Anerkennung von Prüflaboratorien im Rahmen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) zuständig. Eine solche Anerkennung ist erforderlich, wenn Prüfberichte im Rahmen von Konformitätsbewertungen für Medizinprodukte verwendet werden sollen.

Die Anerkennung durch die ZLG bedeutet, dass unsere Prüfberichte von Benannten Stellen im MDR-Kontext anerkannt werden können. Dies ist ein wichtiger Qualitätsnachweis für unsere Kunden aus der Medizintechnik.